Wir über uns
Die Vereinigung ohne Erwerbszweck „Tourismusverband der Provinz Lüttich“ (FTPL-TVPL) wurde am 14. April 1938 auf Initiative des Lütticher Provinzialrates und Kollegiums gegründet (mit Veröffentlichung der Statuten im belgischen Amtsblatt am 30. April 1938).
Der statutarische Zweck des TVPL (FTPL) besteht in der Förderung des Tourismus in der Provinz Lüttich und zwar in jeder Form.
Der statutarische Zweck des TVPL (FTPL) besteht in der Förderung des Tourismus in der Provinz Lüttich und zwar in jeder Form.
Hierfür kann die Vereinigung u.a.:
- sämtliche Aktionen durchführen, die darauf abzielen, die touristische Förderung in Belgien sowie im Ausland zu gewährleisten durch die Veröffentlichung von Broschüren und Prospekten, die Organisation von Werbeaktionen und Pressereisen, die Teilnahme an touristischen Fachmessen, die Erstellung von Werbefilmen, eine Internetpräsenz…
- alle erforderlichen Mittel entwickeln, um eine bessere Information, einen besseren Empfang der Touristen zu sichern. Diesbezüglich ist es ihre Aufgabe, die Tourismushäuser, Verkehrsämter und -vereine dabei zu unterstützen ;
- die Errichtung und Entwicklung touristischer Infrastrukturen begünstigen;
- Veranstaltungen organisieren oder favorisieren, die zur touristischen Entwicklung der Provinz beitragen können, mit folkloristischem, kulturellem, gastronomischem, sportlichem oder anderem Charakter;
- die Märkte im Touristikbereich analysieren und bearbeiten;
- die Aktionen der öffentlichen und privaten Gremien, Firmen, Einrichtungen, die zur Entwicklung des Tourismus in der Provinz beitragen unterstützen und koordinieren, insbesondere die Tourismushäuser, Verkehrsämter und -vereine;
- am Schutz von Landschaften, Denkmälern und Stätten beitragen;
- die touristischen Produkte aller Art auf direktem Weg ausnutzen (Ausflüge, Kurzreisen, regionale Produkte, Handwerksprodukte, Eintrittskarten, Übernachtungen…) die aus dem touristischen Angebot der Provinz Lüttich stammen oder darüber hinweg und diesfalls in kleinerem Anteil, und nur mit Zustimmung einer oder mehrerer natürlichen und/oder einer oder mehrerer juristischen Personen, die dem entsprechenden Gebiet angehören.
Die Vereinigung erfüllt ihren Zweck:
- entweder in direkter Form;
- oder in Zusammenarbeit bzw. mittels jedes anderen Organs oder Unternehmen des privaten oder öffentlichen Sektors.