Beförderungen/Reisen
Von Reisen ins Ausland wird nachdrücklich abgeraten, Selbst wenn die Grenzen nicht in Übereinstimmung mit europäischen Vereinbarungen geschlossen werden.
Verstärkte Reisekontrollen. Bei Personen, die sich länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben und sich länger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, führt die Polizei verstärkte Kontrollen durch:
In Belgien
Sie dürfen frei reisen. Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Straßenbahn oder Zug)? Sind Sie über 12 Jahre alt? Tragen Sie eine Maske, die sowohl Mund als auch Nase bedeckt.
Seien Sie vorsichtig, Sie dürfen sich zwischen Mitternacht und
5 Uhr morgens nicht auf der Straße aufhalten (Ausgangssperre), es sei denn, Sie müssen eine unverzichtbare Reise machen, die nicht aufgeschoben werden kann (z.B. Fortbewegung zur Arbeit u. zurück, Dienstreise, Notfallaufnahme). In Brüssel und der Wallonie dürfen Sie sich zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens nicht auf der Straße aufhalten. Während der Ausgangssperre sind wichtige fortbewegungen, die nicht aufgeschoben werden können, erlaubt, wenn sie hinreichend begründet sind,
wie insbesondere:
- Zugang zu medizinischer Versorgung oder sozialen bzw. polizeilichen Diensten;
- Hilfe und Pflege für ältere Menschen, Minderjährige, Menschen mit Behinderungen und anfällige Personen;
- Fahrten zur Arbeit, einschließlich des Pendelns zur und von der Arbeit;
- Eine Situation häuslicher Gewalt;
- Regulierung der Wildschweine durch die Jagd und Kontrolle ihrer Belästigung.
Außer aus dringenden medizinischen Zwecken ist der Grund für die Anwesenheit oder Fortbewegung auf der öffentlichen Straße oder im öffentlichen Raum auf erstes Ersuchen der Polizeidienste gerechtfertigt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Feierlichkeiten, Versammlungen und den Alkoholkonsum in öffentlichen Räumen zu begrenzen und damit die Zahl der Kontaminierungen und die Übertragungsrate des Virus zu verringern. Private und öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer, sportlicher, touristischer und freizeitlicher Art können unter den in diesem Kapitel beschriebenen Bedingungen fortgesetzt werden.
Es ist also stets möglich, in die Zweitwohnung zu gehen, und dies gilt auch, wenn diese auf einem Campingplatz, Ferienpark oder Bungalowpark liegt.
Das Tragen einer
Mundmaske (ab 12 Jahren) ist an den folgenden Orten obligatorisch:
- Öffentliche Verkehrsmittel;
- Geschäfte und Einkaufszentren;
- Kultstätten;
- Bibliotheken;
- Einkaufsstraßen;
- Märkte;
- Oder jeder öffentliche Ort mit einem hohen Verkehrsaufkommen, der von den zuständigen kommunalen Behörden festgelegt wird.
Reisen ins Ausland
Sie können nur aus einem wesentlichen Grund ins Ausland reisen. Dazu müssen Sie eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben.
Mehr Informationen finden Sie hier.
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